
Allgemeine AGB & Mietbedingungen von Gartenpflege & Maschinenverleih Bauer Einzelunternehmen
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen
Gartenpflege & Maschinenverleih Bauer, Einzelunternehmen (nachfolgend „Vermieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Mietvertrag kommt durch telefonische, schriftliche oder elektronische Bestellung (z. B. E-Mail) des Mieters und Bestätigung durch den Vermieter zustande.
Spätestens mit Übernahme des Mietgegenstands erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
Der Mietgegenstand wird funktionsfähig, betriebsbereit und gereinigt übergeben.
Zustand, Zubehör und etwaige Vorschäden können in einem Übergabeprotokoll sowie durch Fotodokumentation festgehalten werden.
Offensichtliche Mängel sind vom Mieter unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen; andernfalls gilt der Mietgegenstand als mangelfrei übergeben.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet:
Der Mieter stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vertragswidrigen Nutzung des Mietgegenstands beruhen.
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(1) Geräteversicherung
Für gemietete Geräte wird eine Geräteversicherung in Höhe von 10 % des jeweiligen Mietpreises berechnet. Die Versicherungsgebühr wird zusätzlich zum Mietpreis erhoben.
(2) Selbstbeteiligung im Schadensfall
Im Schadensfall trägt der Mieter eine geräteabhängige Selbstbeteiligung, die einmal pro beschädigtem Mietgerät und Schadensfall anfällt.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach der jeweiligen Geräteklasse:
(3) Haftung für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, soweit diese nicht auf normalen, vertragsgemäßen Verschleiß zurückzuführen sind.
Die Haftung ist – sofern kein Haftungsausschluss greift – auf die jeweilige Selbstbeteiligung gemäß Absatz 2 begrenzt.
(4) Diebstahl
Im Falle des Diebstahls des Mietgegenstands beträgt die Selbstbeteiligung 10 % des aktuellen Neupreises des Geräts zum Zeitpunkt des Schadens, mindestens jedoch 1.500,00 €, zuzüglich der bis zum Schadenszeitpunkt angefallenen Miete.
Dies gilt nur, sofern der Mieter alle vertraglich vereinbarten Sicherungs- und Sorgfaltspflichten eingehalten hat.
(5) Erhöhte Haftung
Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bei Verstoß gegen vertragliche Sicherungs- und Sorgfaltspflichten haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens.
Eine Begrenzung der Haftung durch die Selbstbeteiligung findet in diesen Fällen keine Anwendung.
(6) Keine Haftpflichtversicherung
Risikopauschalen oder Geräteversicherungen stellen keine Haftpflichtversicherung dar und ersetzen diese nicht.
(7) Versicherungspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, eigenständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz gegenüber Dritten zu sorgen.
Es wird eine geräteabhängige Kaution erhoben.
Miete und Kaution sind spätestens bei Abholung oder Lieferung fällig.
Die Endabrechnung erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstands.
Eine Weitervermietung, Überlassung an Dritte sowie der Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
Bei Verstoß haftet der Mieter auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
Alle während der Mietzeit anfallenden Bußgelder, Maut- und Verwaltungsgebühren trägt der Mieter.
Zusätzliche Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Der Mieter trägt die gesetzlich zulässigen Kosten der Rechtsverfolgung.
Bei Mietverträgen über die zeitlich festgelegte Überlassung von Geräten auf einen bestimmten Termin besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
Ein Miettag entspricht maximal 8 Betriebsstunden innerhalb von 24 Stunden.
Mehrstunden werden mit 1/8 des jeweiligen Tagesmietpreises je angefangener Stunde berechnet.
Alle Mietpreise gelten ab Lager des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Mietsumme und Kaution sind vollständig bei Abholung oder Lieferung zu bezahlen.
Zahlungsarten:
Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Geräteausgabe.
Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Der Mieter bestätigt:
Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.
Der Mietgegenstand ist vollständig, funktionsfähig und fristgerecht zurückzugeben.
Rückgabestandards:
Zusatzkosten (netto):
Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer tatsächlicher Kosten vorbehalten.
Vor jedem Einsatz sind Motoröl, Kühlflüssigkeit und Hydrauliköl zu prüfen.
Bei Baggern sind alle Schmierstellen alle 8 Betriebsstunden zu schmieren.
Störungen oder Wartungsbedarf sind unverzüglich zu melden.
Schäden durch Missachtung dieser Pflichten trägt der Mieter.
Die Lieferung erfolgt auf Anfrage.
Transportkosten: ab 75,00 € pro Stunde zzgl. MwSt.
Der Transport umfasst keine Auf- oder Abbauarbeiten.
Mietgeräte dürfen nur von geeignetem und unterwiesenem Personal bedient werden.
Alle Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
Der Versicherungsschutz kann in diesem Fall entfallen.
Eine Stornierung des Mietvertrags vor Mietbeginn ist ausschließlich schriftlich möglich.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornokosten, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis:
Nach Beginn der Mietzeit ist eine Kündigung durch den Mieter ausgeschlossen.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Diese Mietbedingungen sind Bestandteil der vorstehenden AGB.